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Kaum Verbesserungen für Alleinerziehende -

Kindergrundsicherung bleibt hinter Versprechungen zurück

Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen. Die nun bekannt gewordenen Details der Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.

Pressemitteilung des SkF Gesamtvereins, vom 07.09.2023

Dortmund, 07.09.2023. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Familien zu stärken und mehr Kinder vor armutsgeprägten Lebenslagen zu schützen.

Ziel der Einführung einer Kindergrundsicherung sollte es sein, bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Die nun nach langen öffentlichen Diskussionen der beteiligten Ministerien bekannt gewordenen Details der Kindergrundsicherung sind für die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) ernüchternd.

Die AGIA begrüßt zwar die geplante Anrechnung von lediglich 45 % des Unterhaltseinkommens des Kindes auf den vorgesehenen Zusatzbetrag. Allerdings kritisiert sie die Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz, die das Alter des Kindes von 12 auf 6 Jahre herabsetzt, ab dem Alleinerziehende mindestens 600 Euro Erwerbseinkommen haben müssen, um Unterhaltsvorschuss zu erhalten.

Alleinerziehende brauchen keine höheren "Erwerbsanreize", wie der Finanzminister glauben machen will, sondern bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit. Hierzu gehört eine verlässliche Kinderbetreuung auch an Grundschulen, die aktuell durch den Fachkräftemangel und Kostensteigerungen zunehmend eingeschränkt werden muss. Deshalb fordert die AGIA dringend, auf diese Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz zu verzichten.

Besonders ernüchternd ist aus Sicht der AGIA, dass die Vereinfachung des Leistungszugangs nicht konsequent umgesetzt wird. Stattdessen ist der Kindergrundsicherungs-Check zur ersten Prüfung der Anspruchsberechtigung auf den Zusatzbetrag unverbindlich und erfordert von den Eltern eine zeitversetzte zusätzliche Beantragung. Auch müssen Leistungen zur Bildung und Teilhabe weiterhin jeweils gesondert beantragt werden. Ein neues Kinderchancenportal ändert daran zunächst nichts.

Vom im Koalitionsvertrag angekündigten Perspektivwechsel in den Familienleistungen und der diskutierten Bring-Pflicht des Staates zur Vereinfachung des Leistungsbezugs ist enttäuschend wenig übriggeblieben. Auch hier fordert die AGIA Nachbesserungen.


Trägerverbände der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) sind:
Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB), Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V., Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG)

Ansprechpartnerin:
Geschäftsstelle der AGIA, c/o SkF Gesamtverein e. V., Gisela Pingen-Rainer, Tel. 0231 557026-34, Email: pingen@skf-zentrale.de

Veröffentlicht in Aktuelles / Presse

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