
Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverein Trier e.V.
Jedem Menschen kann es passieren, dass er wichtige Entscheidungen in seinem Leben nicht mehr selbst treffen kann.
Das kann passieren:
- durch einen schweren Unfall
 - durch eine schwere Erkrankung
 - durch eine Behinderung oder
 - dadurch, dass jemand im Alter so verwirrt ist, dass er/sie seine/ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann
 
In solchen Situationen regelt das Betreuungsrecht, wer dann stellvertretend handeln darf.
Das sind entweder
- rechtliche Betreuer*innen, die vom Betreungsgericht eingesetzt werden
oder - Bevollmächtigte, die durch eine private Vollmacht befugt sind.
Das Betreuungsgesetz (BtG) vom 01.01.1992 löste das alte Pflegschafts- und Vormundschaftsgesetz ab. Das BtG regelt die gesetzliche Vertretung von volljährigen Menschen, die eine seelische, geistige und/oder körperliche Krankheit oder Behinderung haben und ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Das Betreuungsgericht bestellt für diese Personen eine/n Betreuer/in für festgelegte Aufgabenkreise, wie zum Beispiel die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum 1. Januar 2023 ist das neue Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Damit soll unter anderem die Selbstbestimmung von unterstützungsbedürftigen Personen gestärkt werden. 
Wir
- sind anerkannter Betreuungsverein gemäß § 15 BtOG
 - führen hauptamtliche Betreuungen für volljährige Frauen
 - vermitteln Betreuungen an Ehrenamtliche (Männer und Frauen)
 - beraten, begleiten, unterstützen ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte
 - beraten Menschen, die für ihre Angehörigen (Frauen und Männer) eine Betreuung führen oder übernehmen möchten
 - informieren über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
 - bieten kostenlose Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer*innen, Angehörige und Interessierte an
 - versichern unsere ehrenamtlichen Betreuer*innen in ihrer Tätigkeit
 
Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen zum Thema Betreuung, Vollmacht und Patientenverfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.
- Die Beratung ist für Sie kostenlos -
Wichtige Links zum Betreuungsrecht:
- Online-Lexikon Betreuungsrecht
 - SKM-Diözesanverein für das Bistum Trier
 - Bundesjustizministerium
 - Bundesnotarkammer
 - Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas
 
"Verein(tes) Wis$en - Betreuungsrecht verstehen! ein Podcast der Betreuungsvereine in RLP"
Kontakt:
Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverein Trier e.V.
Frau Caroline Klasen
Tel: +49 651 9496 132
E-Mail: c.klasen@skf-trier.de
Spendenkonten:
Sparkasse Trier 
IBAN: DE90 5855 0130 0000 9982 45 
BIC:    TRISDE55
Pax Bank Trier 
IBAN: DE18 3706 0193 3013 5820 24 
BIC:   GENODED1PAX
Veröffentlicht in Vorsorgevollmacht






















