• skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf Festl 1000 226

Gesetzesreform:

Betreuungsvereine schlagen Alarm

Pressemitteilung des Diözesancaritasverbandes Trier, vom 23.03.2023

"Wir begrüßen das Ziel der Gesetzesreform, die Betreute in ihrem Selbstbestimmungsrecht stärkt. Dies ist ein hoher Anspruch, der mit einer höheren qualitativen Ausstattung unserer Vereine einhergehen müsste", sagt Caritas-Vorsitzender Welter.

Die Betreuungsvereine in Trägerschaft des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und des Sozialdienstes katholischer Männer (SKM) schlagen Alarm:

Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreteneReform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts bringt für die Vereine zusätzliche neue  Aufgaben und mehr Zeitaufwand bei der Betreuung von beispielsweise geistig Behinderten oder demenzerkranken Menschen.

Die Finanzierung der Vereinsarbeit ist jedoch nicht mehr auskömmlich. Inflation und Energiekrise verschärfen die Problematik. Schon jetzt sind drei von 21 katholischen Betreuungsvereinen im Bistum Trier akut in ihrem Bestand gefährdet.

"Dabei begrüßen wir  ausdrücklich das Ziel der Gesetzesreform, die Betreute in ihrem Selbstbestimmungsrecht und ihrem Willen stärkt. Dies ist ein hoher Anspruch, der aber auch mit einer höheren qualitativen Ausstattung unserer Vereine einhergehen müsste. Leider ist in der Praxis das Gegenteil der Fall", so der Vorsitzende des Diözesan-Caritasverbandes Trier, Domkapitular Benedikt Welter.

Die Reform des Betreuungsrechts setzt Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um. Viel stärker als bisher soll der psychisch kranke oder geistig behinderte Mensch, der von einem hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Betreuer vertreten wird, seinen Willen artikulieren und in Entscheidungen einbezogen werden. Dies erfordert vom Betreuer ein höheres Maß an Zeit. Die Vereine werden für ihre Betreuungsleistungen aber nur pauschal über ein gedeckeltes Zeitkontingent refinanziert: Es entsteht eine Lücke. "Die katholischen Betreuungsvereine müssen dies auffangen, obwohl sie als gemeinnützige eingetragene Vereine kaum finanzielle Ressourcen haben. Die Betreuungsvereine sind ein wichtiges Kompetenzzentrum im Betreuungsnetzwerk",

erläutert Stefanie Löwen, Diözesangeschäftsführerin des SKM. Der Vorsitzende des SKM-Diözesanvereins, Helmut Müller, weist darauf hin, dass für die erfolgreiche Umsetzung der Reform die gesicherte Finanzierung der Tätigkeit der Betreuungsvereine unerlässlich ist. Darin engagieren sich im Bistum Trier rund 3 000 Ehrenamtliche.

Dies bestätigen im SkF Trier die Geschäftsführerin, Regina Bergmann, und die Bereichsleiterin Betreuungsverein, Caroline Klasen, die vom Beispiel einer schwer psychisch kranken alten Frau mit großen sozialen Problemen berichtet, die immer wieder eine umfassende rechtliche Betreuung braucht, zum Beispiel bei Krankenhauseinweisungen. Vom Gesetz her stehen dem SkF für eine rechtliche Betreuung im Durchschnitt zwischen 3 bis 3,5 Stunden pro Monat und Betreuung zur Verfügung, die pauschal vergütet werden, aber der zeitliche Aufwand übersteigt dies bei weitem, vor allem bei Menschen mit komplexen Problemlagen. "Wir können und wollen solche Menschen, die Hilfe dringend brauchen, nicht im Regen stehen lassen, aber die Politik lässt uns im Regen stehen", kritisiert Klasen. Ein anderes Beispiel ist die langfristige Unterstützung eines Vaters durch den SkF, der die schwierige ehrenamtliche Betreuung für seinen drogenkranken Sohn übernommen hat. 

Wenn Betreuungsvereine aufgrund der unzureichenden Finanzierung aufgeben müssten, breche eine wichtige Säule der Unterstützung weg, was auch Auswirkungen auf die Gesellschaft habe: "Bei der steigenden Zahl von Demenzkranken und jungen psychisch kranken Menschen wird eine Welle auf uns zurollen und viel menschliches Leid mit sich bringen", so Bergmann. Aber auch die vielen Familienmitglieder, die sich ehrenamtlich für ihre Angehörigen als Betreuer einsetzen, werden ohne Unterstützung alleine gelassen, wenn Betreuungsvereine ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Und schließlich haben die Betreuungsvereine auch noch den gesellschaftlichen Auftrag, präventiv zu arbeiten, Menschen aufzuklären und bei schwierigen Entscheidungsprozessen wie zum Beispiel dem Erstellen von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen zu unterstützen. Auch diese Arbeit ist gefährdet.

Auskunft zu rechtlichen Betreuungen geben der SkF Trier (0651 9496-132) und der SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste Trier (0651 1478813). Auch der SKM - Diözesanverein Trier e.V. steht für Anfragen zur Verfügung: www.skm-bistum-trier.de

Veröffentlicht in Aktuelles / Presse

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