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Kontakt: Frau Caroline Klasen, Tel: +49 651 9496 132

Das Betreuungsrecht (BtR) vom 01.01.1992 löste das alte Pflegschafts- und Vormundschaftsgesetz ab. Das BtR regelt die gesetzliche Vertretung von volljährigen Menschen, die eine seelische, geistige und/oder körperliche Krankheit oder Behinderung haben und ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Das Betreuungsgericht bestellt für diese Personen eine/n Betreuer/in für festgelegte Aufgabenkreise, wie zum Beispiel die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wir

  • sind anerkannter Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB
  • führen hauptamtliche Betreuungen für volljährige Frauen
  • vermitteln Betreuungen an Ehrenamtliche
  • beraten, begleiten, unterstützen ehrenamtliche BetreuerInnen
  • beraten Menschen, die für ihre Angehörigen (Frauen und Männer) eine Betreuung führen oder übernehmen möchten
  • informieren über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  • bieten kostenlose Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche BetreuerInnen, Angehörige und Interessierte an
  • versichern unsere ehrenamtlichen BetreuerInnen in ihrer Tätigkeit

Bei Fragen zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, stehen wir Ihnen als Betreuungsverein gerne mit Rat und Tat zur Seite.

- Die Beratung ist für Sie kostenlos -

Möchten Sie hilfebedürftigen Menschen durch die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung zur Seite stehen?

Rufen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne.

Wichtige Links zum Betreuungsrecht: