Betreuungsverein
Kontakt: Frau Caroline Klasen, Tel: +49 651 9496 132
Das Betreuungsrecht (BtR) vom 01.01.1992 löste das alte Pflegschafts- und Vormundschaftsgesetz ab. Das BtR regelt die gesetzliche Vertretung von volljährigen Menschen, die eine seelische, geistige und/oder körperliche Krankheit oder Behinderung haben und ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
Das Betreuungsgericht bestellt für diese Personen eine/n Betreuer/in für festgelegte Aufgabenkreise, wie zum Beispiel die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wir
- sind anerkannter Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB
- führen hauptamtliche Betreuungen für volljährige Frauen
- vermitteln Betreuungen an Ehrenamtliche
- beraten, begleiten, unterstützen ehrenamtliche BetreuerInnen
- beraten Menschen, die für ihre Angehörigen (Frauen und Männer) eine Betreuung führen oder übernehmen möchten
- informieren über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
- bieten kostenlose Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche BetreuerInnen, Angehörige und Interessierte an
- versichern unsere ehrenamtlichen BetreuerInnen in ihrer Tätigkeit
Bei Fragen zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, stehen wir Ihnen als Betreuungsverein gerne mit Rat und Tat zur Seite.
- Die Beratung ist für Sie kostenlos -
Möchten Sie hilfebedürftigen Menschen durch die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung zur Seite stehen?
Rufen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne.
Wichtige Links zum Betreuungsrecht: