• skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226
  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf Plappert 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226
  • skf kopf Mueller 1000 226
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf duex 972 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf Festl 1000 226


 


 

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Erfolg für Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen 
 
Dortmund, 22. April 2021. Der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF) begrüßt die heute vom Bundestag beschlossene Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJSG). Dabei ist es gelungen, die langjährige Forderung nach einer Einbeziehung des zweiten Elternteils in die Leistungen der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen im § 19 zu verankern.

„Wir freuen uns sehr, dass aufgrund der Erfahrungen der Praxis eine Anpassung des Gesetzes möglich wurde, die die Arbeit von Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen noch nachhaltiger und erfolgreicher machen wird.

Endlich können Familien als Ganzes in begründeten Fällen durch unsere Einrichtungen gestärkt und auf dem Weg in ein selbständiges Familienleben begleitet werden“, fasst die SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert zusammen.

Nun muss der Bundesrat in seiner Sitzung Anfang Mai dem Gesetz zustimmen. Eckert stellt klar: „Es ist wichtig, dass das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, damit die geplanten Reformen bald greifen können.“

Dazu gehört auch, die Unterbringung und Situation von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien oder stationären Wohngruppen zu verbessern. „Wir begrüßen es sehr, dass die Beziehungen von Geschwistern durch eine gemeinsame Unterbringung zukünftig stärker berücksichtigt und der Schutz und die Beschwerdemöglichkeiten von Kindern in Pflegefamilien ausgebaut werden“, betont Eckert. Positiv sei auch die am Kindeswohl orientierte stärkere Einbeziehung von (auch nichtsorgeberechtigten) Eltern im Hilfeprozess.

Die angestrebte Verbesserung für Familien in Notsituationen in § 20 bewertet der SkF grundsätzlich positiv, auch wenn nicht alle seine Forderungen umgesetzt wurden. Mit Blick auf eine niedrigschwellige flexible Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern sei es aber ein großer Erfolg, dass professionell begleitete ehrenamtliche Patenschaften als ergänzendes familienstützendes Angebot in das Gesetz aufgenommen wurden. Dies bedeute eine große Entlastung für die Eltern.

Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 40 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
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