Wohnrecht und Nießbrauch bei Häusern und Wohnungen
Ort: Volkshochschule, Domfreihof 1B in Trier - Raum 5
Es war so schön gedacht: Erbschaftssteuer sparen – das Haus an die Tochter verschenken, es aber weiterhin aufgrund eines eingetragenen Wohn- oder Nießbrauchsrechtes nutzen können. Durch eigene Krankheit jedoch kann die Tochter die Pflege der Eltern jetzt nicht mehr gewährleisten; die Eltern gehen in ein Seniorenheim – was passiert dann mit dem Wohn- oder Nießbrauchsrecht? Wie verhält es sich mit dem Wohn- oder Nießbrauchsrecht, wenn das Haus zwischenzeitlich aufwändig umgestaltet wurde? Welche Ansprüche kann das Sozialamt stellen, wenn die früheren Hausbesitzer sozialhilfebedürftig werden? Diese und weitere Fragen, wie sie häufig in der Realität vorkommen, werden in der Veranstaltung erörtert.
Referenten:
Elke Ludig, Rechtspflegerin am Amtsgericht Trier; Günter Crames, SKM Trier und Caroline Klasen, SkF Trier
Bitte beachten:
Aufgrund der Coronapandemie ist für alle Angebote eine Anmeldung über die Homepage der Volkshochschule Trier
www.vhs-trier.de erforderlich.
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Alle Daten
- 30. März 2022 18:00 - 19:30