Ort: Volkshochschule Trier, Raum 5, Domfreihof 1 b
FORUM RECHTLICHE VORSORGE
Grundlage jeder medizinischen Behandlung ist die Einwilligung des Patienten. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann. Um für diese Situation rechtliche Vorsorge zu treffen, gibt es das Instrument der Patientenverfügung. Was sollte man von Abfassung einer Patientenverfügung bedenken?
Referenten:
Peter Schuh, Jurist
Caroline Klasen, SkF Trier
Günter Crames, SKM Trier