Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverein Trier e.V.

Verfasst von Monika Voigt.

Jedem Menschen kann es passieren, dass er wichtige Entscheidungen in seinem Leben nicht mehr selbst treffen kann.
Das kann passieren:

In solchen Situationen regelt das Betreuungsrecht, wer dann stellvertretend handeln darf.

Das sind entweder

Wir

Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen zum Thema Betreuung, Vollmacht und Patientenverfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu.

- Die Beratung ist für Sie kostenlos -

Wichtige Links zum Betreuungsrecht:

Kontakt:

Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverein Trier e.V.

Frau Caroline Klasen
Tel: +49 651 9496 132
E-Mail: c.klasen@skf-trier.de

Spendenkonten:

onlinespende logo2 200

Sparkasse Trier
IBAN: DE90 5855 0130 0000 9982 45
BIC:    TRISDE55

Pax Bank Trier
IBAN: DE18 3706 0193 3013 5820 24
BIC:   GENODED1PAX

Veröffentlicht in Vorsorgevollmacht

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