• skf kopf Waldschuetz 1000 226
  • skf kopf schaeffer 1000 226
  • skf kopf Regnery 1000 226B
  • skf kopf Rupp 1000 226
  • skf kopf godau 1000 226
  • skf kopf Lommatsch 1000 226C
  • skf kopf Isufaj 1000 226
  • skf kopf tittelbach 1000 226B
  • skf kopf klink 1000 226
  • skf kopf Kassebeer 1000 226B
  • skf kopf beller 1000 226
  • skf kopf schuh 1000 226
  • skf kopf Braun 1000 226
  • skf kopf Wietze 1000 226B
  • skf kopf Weis Jodam 1000 226
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  • skf kopf laux 1000 226B
  • skf kopf Mueller 1000 226
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  • skf kopf Festl 1000 226
  • skf kopf Abdulrafiu 1000 226


 


 

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Offener Brief zum Wohngeldgesetz

An

  • Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat
  • Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesminister für Arbeit und Soziales

Berlin, 13. April 2021

Offener Brief der AGIA, Diakonie Deutschland, SHIA und des VAMV Korrigieren Sie das Wohngeldgesetz,

damit Steuerentlastungen Alleinerziehenden nicht auf die Füße fallen!

Sehr geehrter Herr Bundesminister Seehofer, sehr geehrte Frau Bundesministerin Giffey, sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,

das Wohngeldgesetz bedarf dringender Änderungen, damit der erhöhte steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht existenzbedrohend für geringverdienende Einelternfamilien im Wohngeldbezug wird.

Wohngeldgesetz 500

Der  Entlastungsbetrag  in  der  Steuerklasse  II  gemäß  §  24b  Einkommenssteuergesetz (EstG) wurde im letzten Jahr von 1.908 auf 4.008 Euro angehoben. Mit diesen Steuerer- leichterungen sollen die Mehrbelastungen von Einelternfamilien abgefedert werden, die in der Coronakrise besonders deutlich werden. Ausgerechnet für den Teil der Alleinerziehen- den, die so wenig verdienen, dass sie nun keine Einkommenssteuer mehr zahlen müssen, ergeben sich aber erhebliche Einbußen beim Wohngeld. Das für den Wohngeldanspruch zu berücksichtigende Jahreseinkommen reduziert sich gemäß § 16 Wohngeldgesetz, wenn Pflichtbeiträge zu den Sozialversicherungen und Steuern auf das Einkommen gezahlt wer- den. Entfällt dagegen die Einkommenssteuer durch den höheren Freibetrag in der Steuer- klasse II, so erhöht sich das anspruchsrelevante Einkommen um 10 Prozent. Das führt

 

nach einer aktuellen Recherche des MDR Thüringen zu einer erheblichen finanziellen Schlechterstellung, da die monatliche Steuerersparnis von wenigen Euro weit hinter der Wohngeldkürzung zurückbleibt. Geringverdienende Familien im Wohngeldbezug, die nur knapp über dem Existenzminimum leben, sind jedoch für ihre Lebenshaltung auf jeden Euro angewiesen. Ein Wegfall des Wohngeldes gefährdet in den betroffenen Familien ins- besondere die Bildungschancen und die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder. Denn die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gemäß § 6b des Bundeskindergeldge- setzes und die Befreiung von Kitagebühren gemäß § 90 Abs. 4 des Achten Sozialgesetz- buches sind mit dem Wohngeldanspruch verknüpft.

Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen kann es von der Politik nicht gewollt sein, dass gerade Alleinerziehenden mit kleinen Erwerbseinkommen die zusätzliche Steuerent- lastung beim Wohngeld auf die Füße fällt und für sie nun ein Abrutschen in die Grundsiche- rung droht. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass schnellstmöglich Korrekturen im Wohngeldrecht vorgenommen werden! § 16 des Wohngeldgesetzes kann folgender- maßen ergänzt werden: Bei der Berechnung des anspruchsrelevanten Einkommens greift immer dann ein 10-prozentiger Abzug vom Bruttoeinkommen, wenn es sich um Erwerbseinkommen handelt, auch wenn dies so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer anfällt. Alleinerziehende, die erwerbstätig sind und wegen ihrer kleinen Einkommen keine Steuern zahlen müssen, könnten so wie bisher bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten vom Wohngeld profitieren.

Alleinerziehende und ihre Kinder waren schon vor der Corona-Pandemie besonders stark von den steigenden Wohnkosten belastet und zu 42 Prozent überproportional armutsge- fährdet. Ein Grund für die häufige Einkommensarmut in Einelternfamilien ist, dass sich Leistungen gewissermaßen „gegenseitig auffressen“, weil rechtliche Schnittstellen nicht aufeinander abgestimmt sind. Wir fordern Sie deshalb eindringlich auf: Bitte sorgen Sie dafür, dass nicht ausgerechnet Alleinerziehende mit kleinsten Einkommen bei den überfälligen Steuererleichterungen für Alleinerziehende durchs Raster fallen und un- term Strich weniger Geld zur Verfügung haben!

Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Eckert

Bundesvorsitzende

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.

Federführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender

(AGIA)

Maria Loheide Vorstand Sozialpolitik Diakonie Deutschland

Birgit Uhlworm

Bundesvorstandsvorsitzende

Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e. V. (SHIA)

Daniela Jaspers

Bundesvorsitzende

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

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