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Patientenvorsorge: Artikel in Sozialcourage
Guter Rat bei ernstem Thema

Artikel in "Sozialcourage", Caritas bei uns - Diözese Trier, August 2011

Die meisten Menschen beschäftigen sich nicht gerne mit Krankheit und Tod. Wer sich aber mit der "Christlichen Patientenvorsorge" befasst, merkt sehr schnell, dass dies der erste Schritt sein muss: Es gilt, sich über die eigenen Vorstellungen vom Ende des Lebens klar zu werden. Hilfestellung und Beratung geben Caroline Klasen vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Günter Crames vom SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Trier e. V.. Beide Caritas-Fachverbände sind anerkannte Betreuungsvereine. Sie beraten schon seit 20 Jahren rund um das gesamte Spektrum der Themen Betreuungsrecht/Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht und helfen, offene Fragen zu klären.

Die Nachfrage ist hoch. Zwischen 150 und 200 Beratungen leistet Caroline Klasen jährlich. "Erfahrungsgemäß kommen Menschen zu uns, wenn sie durch die schwere Erkrankung eines Angehörigen plötzlich mit der Patientenverfügung konfrontiert werden", berichtet Caroline Klasen. Andere lassen sich beraten, weil in den Medien dargestellte Fälle, die beispielsweise das Schicksal von Menschen im Wachkoma beschreiben, sie beunruhigen und sie für sich selbst eine Lösung suchen. Neben den Einzelberatungen sind es rund 25 Informationsveranstaltungen pro Jahr, die Caroline Klasen und Günter Crames durchführen.

Da die Themen Betreuungsrecht/Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht sehr komplex sind, stehen Klasen und Crames Ratsuchenden auch für mehrere Beratungsgespräche bereit. Die meisten Ratsuchenden möchten für den Krankheitsfall eine Patientenverfügung aufsetzen. Dabei ist es nach Einschätzung von Klasen und Crames viel wichtiger, sich zunächst generell Gedanken darüber zu machen, wer im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, wenn man seine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann, als Bevollmächtigter agieren soll; eine Patientenverfügung kann dann darauf aufbauen. Sie muss aber keinesfalls zwingend aufgesetzt werden.

Klasen und Crames empfehlen, sich intensiv mit den Fragen auseinanderzusetzen und mit den Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen die eigenen Vorstellungen zu besprechen. "Man muss jemanden haben, dem man absolut vertraut".
Die im Januar 2011 überarbeitete, von der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebene "Christliche Patientenvorsorge" zeichne sich durch einen sehr guten Begleittext aus, so Günter Crames: "Der Text erklärt nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern geht das Thema auch theologisch an. Die Frage des Lebensendes ist in das Leben als ganzes integriert".

Autor: Gaby Jacquemoth, Diözesan-Caritasverband

Weitere Informationen

Zum Thema Betreuung/Vollmacht/Patientenvorsorge gibt es im Internet umfangreiche Infos:

auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz: www.dbk.de/themen
bei SkF und SKM: www.skf-trier.de und www.skm-bistum-trier.de
beim Bundesjustizministerium: http:/ /www.bmj.de
Caroline Klasen, SkF Trier, Telefon 0651/9496-132
Günter Crames, SKM Trier, Telefon 0651/147880

Aktualisiert (Mittwoch, den 24. August 2011 um 14:04 Uhr)