Neue Christliche Patientenvorsorge erhältlich
Die neue christliche Patientenvorsorge wurde vor einigen Wochen offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt und ist ab sofort in unserem Betreuungsverein erhältlich. Die Handreichung und das Formular treten an die Stelle der bisherigen "Christlichen Patientenverfügung". Sie berücksichtigt die neue Gesetzeslage seit der Regelung der Patientenverfügung im BGB zum 01.09.2009. Hier wurden erstmals die Kriterien für die Erstellung einer Patientenverfügung gesetztlich geregelt. Das vorliegende Gesetz stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und soll sie vor nicht gewünschten ärztlichen Eingriffen schützen. Jeder, der volljährig ist, kann festlegen, ob und wie er in bestimmten Fällen ärztlich behandelt werden möchte, wenn er aus gesundheitlichen Gründen seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. BetreuerInnen und Bevollmächtigte sowie der Arzt sind dann im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an die schriftlichen Anweisungen gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation und dem Willen des Betroffenen entsprechen.
Nähere Infos in unserem Betreuungsverein, Ansprechpartnerin: Caroline Klasen, Tel. 0651/9496-132, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Aktualisiert (Montag, den 21. März 2011 um 14:56 Uhr)



